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Frankfurt
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Gepflegte Fahrzeuge, ruhige Fahrer, keine Wartezeit am Ausgang.
Vom Flughafen direkt zu Ihrem Hotel, zur Messe oder zum Kongress. Bei Ankünften richten wir uns nach der Flugnummer.
Nennen Sie uns Datum, Strecke und Personenzahl. Sie bekommen einen Festpreis, bevor Sie zusagen.
REIS Transfer UG (haftungsbeschränkt)Diese Bedingungen gelten für alle Beförderungsleistungen der REIS Transfer UG (haftungsbeschränkt). Vertragssprache ist Deutsch; maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beförderungsverträge zwischen der REIS Transfer UG (haftungsbeschränkt), Schäfergasse 46, 60313 Frankfurt am Main, nachfolgend „REIS Transfer“, und ihren Auftraggebern.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, REIS Transfer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) REIS Transfer erbringt Verkehr mit Mietwagen im Sinne des § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz. Eine Beförderungspflicht wie im Taxiverkehr besteht nicht.
(1) Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Die Anfrage des Auftraggebers per Telefon, E-Mail, Messenger oder auf anderem Weg ist ein Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages. Der Vertrag kommt zustande, sobald REIS Transfer die Fahrt bestätigt; Textform genügt.
(3) Der bestätigte Preis ist ein Festpreis. Er umfasst die vereinbarte Strecke, die vereinbarte Wartezeit und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(1) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Angaben, insbesondere Datum, Uhrzeit, Abhol- und Zieladresse sowie Personenzahl.
(2) Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von REIS Transfer. Zusätzliche Kilometer, Zwischenstopps, zusätzliche Wartezeit sowie zusätzliche Personen oder Gepäckstücke werden gesondert berechnet.
(3) REIS Transfer ist berechtigt, die Beförderung durch geeignete Subunternehmer ausführen zu lassen. Sie bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.
(1) Bei Abholung an einer Adresse sind 15 Minuten Wartezeit ab der vereinbarten Abholzeit im Preis enthalten.
(2) Bei Abholung an einem Flughafen sind 60 Minuten ab der tatsächlichen Landung enthalten, sofern die Flugnummer bei Vertragsschluss mitgeteilt wurde. Ohne Flugnummer gilt Absatz 1 ab der vereinbarten Abholzeit.
(3) Darüber hinausgehende Wartezeit wird nach der bei Vertragsschluss mitgeteilten Wartezeitpauschale berechnet.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung bar, per Karte im Fahrzeug oder auf Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Abholung jederzeit in Textform kündigen. Bis zwölf Stunden vor der vereinbarten Abholzeit ist die Kündigung kostenfrei.
(2) Bei Kündigung später als zwölf Stunden vor der vereinbarten Abholzeit berechnet REIS Transfer 50 Prozent des vereinbarten Preises, bei Kündigung später als zwei Stunden vor der vereinbarten Abholzeit sowie bei Nichtantritt 90 Prozent.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. REIS Transfer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Erscheint der Fahrgast nicht innerhalb der Wartezeit nach § 4 und ist er unter den mitgeteilten Kontaktdaten nicht erreichbar, gilt dies als Nichtantritt.
(5) Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden auf Verträge über die Beförderung von Personen nach § 312 Absatz 2 Nummer 5 BGB keine Anwendung.
(1) Anweisungen des Fahrpersonals zur Sicherheit sind zu befolgen. Es besteht Anschnallpflicht.
(2) Im Fahrzeug gilt Rauchverbot, einschließlich elektrischer Zigaretten.
(3) Der Fahrgast haftet für Verunreinigungen und Beschädigungen des Fahrzeugs nach den gesetzlichen Vorschriften. Für erforderliche Reinigungen wird der tatsächlich entstandene Aufwand berechnet.
(4) Die Beförderung von Tieren sowie von sperrigem oder außergewöhnlichem Gepäck bedarf der vorherigen Absprache.
(5) REIS Transfer kann die Beförderung ablehnen oder abbrechen, wenn von einer Person eine Gefahr für das Fahrpersonal, das Fahrzeug oder Mitfahrende ausgeht. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
(1) Gepäck wird im Rahmen der Kapazität des eingesetzten Fahrzeugs befördert.
(2) Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Verwahrung geschuldet. Gefundene Gegenstände werden nach den gesetzlichen Vorschriften über Fundsachen behandelt.
(1) REIS Transfer plant Fahrtzeiten mit angemessenem Zeitpuffer, schuldet jedoch keinen bestimmten Ankunftszeitpunkt, soweit Verzögerungen auf Umständen beruhen, die REIS Transfer nicht zu vertreten hat, insbesondere Verkehrslage, Witterung, Streik, Unfall oder behördliche Anordnungen.
(2) Für das Erreichen eines Anschlusses, insbesondere eines Fluges, eines Zuges oder eines Termins, wird keine Garantie übernommen. Der Auftraggeber ist gehalten, die Abholzeit mit ausreichendem Vorlauf zu wählen.
(3) Kann REIS Transfer eine bestätigte Fahrt aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht durchführen, stellt sie nach Möglichkeit ein Ersatzfahrzeug. Gelingt das nicht, wird ein bereits gezahlter Preis erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.
(1) REIS Transfer haftet unbeschränkt
(2) Die Haftung nach § 7 Straßenverkehrsgesetz bleibt unberührt. Sie kann bei entgeltlicher, geschäftsmäßiger Personenbeförderung nach § 8a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
(3) Im Übrigen haftet REIS Transfer bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Für Sachschäden, insbesondere an Gepäck, gilt zudem die gesetzliche Haftungsbeschränkung des § 23 Personenbeförderungsgesetz auf 1.000 Euro je beförderter Person, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(5) Eine darüber hinausgehende Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für Folgekosten eines versäumten Anschlusses, etwa Ersatzflüge, Übernachtungen oder Umbuchungsgebühren.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Fahrer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von REIS Transfer.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die über die Fußzeile dieser Website abrufbar ist.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026
REIS Transfer UG (haftungsbeschränkt)
Schäfergasse 46
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
Geschäftsführer: Matheus da Silva Reis
Telefon: +49 151 5942 2375
E-Mail: m.reis@reis-transfer.de
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Registernummer HRB 144361.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE464769190
Matheus da Silva Reis, Anschrift wie oben.
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REIS Transfer UG (haftungsbeschränkt)
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Anfragen, die zu keinem Auftrag führen, löschen wir spätestens nach sechs Monaten. Fahrt- und Rechnungsdaten bewahren wir aufgrund handels- und steuerrechtlicher Pflichten nach § 257 HGB und § 147 AO sechs beziehungsweise zehn Jahre auf.
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Ihre Daten geben wir nur weiter, soweit das für die Durchführung der Fahrt erforderlich ist, etwa an den eingesetzten Fahrer oder an ein Partnerunternehmen, wenn wir einen Auftrag nicht selbst ausführen können. Darüber hinaus erhalten unser Steuerberater und, im Fall gesetzlicher Verpflichtungen, Behörden Zugriff auf die erforderlichen Daten.
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